Unsere AGB

Auf dieser Seite finden Sie unsere AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) in der stets aktuellen Fassung

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Prader Pflasterungen, Inh. Christopher Prader,
Hinterer Kirchenweg 10, 7561 Heiligenkreuz/Lafnitztal

 

1.      Geltung der AGB

Soweit nicht anders vereinbart, gelten ausschließlich unsere AGB in der jeweils aktuellen Form, sowie die einschlägigen ÖNORMEN, sofern nicht durch andere Regelungen zwingend geregelt.

Jeder zustande kommende Vertrag basiert auf diesen AGB und stimmen Vertragspartner von Anbeginn an zu, dass ausschließlich diese, unsere AGB zur Anwendung kommen, wenn nicht ausdrücklich vorab anders vereinbart oder von dem/den Vertragspartner/n widersprochen wird.

Jedwede Änderung als auch Anpassung der AGB bedarf der Schriftform und beidseitigen Zustimmung.

 

2.      Angebot

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Auftrag ordnungsgemäß uns gegenüber erteilt wurde und mit Bezahlung der Anzahlung rechtskräftig wirksam ist.

Alle Angaben und schriftlichen Zu- / Nebenzusagen sind verbindlicher Vertragsinhalt. Die Abrechnung erfolgt unabhängig davon immer nach tatsächlichem Aufwand und Ausmaß!

Die Angebotslegung umfasst die Besichtigung und Erhebung vor Ort gemeinsam mit dem Vertragspartner / den Vertragspartnern, sowie die anschließende Übergabe des Angebots auf elektronischem oder persönlichem Weg, nach erfolgter interner Bearbeitung durch uns und Kalkulation, sowie Planung.

Ein dem Auftraggeber übergebenes Angebot beinhaltet alle gemeinsam mit diesem festgehaltenen, erarbeiteten und im Angebot berücksichtigten Begebenheiten. Nachfolgende Abänderungen, mehrfach notwendige Besuche beim Auftraggeber, sofern diese nicht auf einem fehlerhaften Angebot basieren, sondern lediglich nachträglicher Auftraggeber Interessen bzw. Wünsche geschuldet, mit einem Mehraufwand und damit einhergehenden Mehrkosten zu unserem Nachteil verbunden, weshalb wir uns vorbehalten, über ein bereits erstelltes Angebot hinaus, jedweden zusätzlich notwendigen Besuch, zur weiteren Bearbeitung des bereits vorliegenden Angebots in Rechnung zu stellen, solange ein Vertrag nicht erfolgreich abgeschlossen wurde.

Für alle über ein bereits erfolgtes Angebot hinweg anfallenden Kosten (erneuter Termin beim Auftraggeber, Fahrtkosten, Zeitaufwand) erlauben wir uns demnach eine Mehraufwandspauschale in Höhe von EUR 100,00 inkl. MwSt. pro zusätzlichem Auftraggeber Termin in Rechnung zu stellen, welche abhängig von einer einhergehenden Auftragserteilung und erfolgreichem Vertragsabschluss bei der Endabrechnung angerechnet werden.

Sollte der Vertrag nicht zustande kommen, erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, für diesen Mehraufwand aufzukommen, und werden diese Kosten in Rechnung gestellt.

Unsere Angebote sind 10 Tage ab Ausstellungsdatum gültig. Terminverlust führt zu einem neuen Angebot, insofern sich zwischenzeitlich Einflüsse (Preisänderungen, usw.) auf die Kalkulation auswirken, die im abgelaufenen Angebot noch nicht vorhanden waren. Ein erneut notwendiges Angebot kann daher im Preis von einem abgelaufenen Angebot abweichen, und besteht vom Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer kein Anspruch auf Korrektur.

 

3.      Kostenvoranschläge, Preise, Mehraufwandpauschale

Trotz bestem Fachwissen und Bemühen die Kostenvoranschläge so genau als möglich zu kalkulieren, kann es bei der Kalkulation von Materialmengen und Arbeitsaufwand zu Abweichungen kommen, da diese Positionen nicht immer exakt bestimmbar sind, und demnach oft so gut als möglich geschätzt werden müssen.
Demzufolge sind Kostenvoranschläge wie Angebote unverbindlich und gilt auch hier, die Abrechnung basierend tatsächlichem Material- und Arbeitsaufwand.

Unsere Preise verstehen sich in EURO zzgl. oder inkl. MwSt. wie in allen unseren Dokumenten ersichtlich angeführt.

Für Mehraufwand anfallende Kosten des Auftragnehmers, auf Grund mehrfacher Korrekturen von ordnungsgemäß erstellten ersten Angeboten hat der Auftraggeber aufzukommen, bzw. setzen wir demzufolge einen erfolgreichen Vertragsabschluss voraus, sodass etwaige Aufwandskosten, sofern diese durch weitere Termine anfallen, bei erfolgreichem Vertragsabschluss angerechnet werden.

Sollte es zu keinem erfolgreichen Vertragsabschluss kommen, oder ein solcher nicht in Aussicht stehen, werden diese Kosten in aktueller Höhe von EUR 100,00 inkl. MwSt. pro zusätzlichem Auftraggeber Termin in Rechnung gestellt.

 

4.      Auftragsbedingungen, Haftungsausschluss

Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass alle für die Auftragsausführung nötigen Bedingungen erfüllt sind. Dazu zählen eine ordnungsgemäße Zufahrt, Strom und Wasser.

Unterbauten: Sollte der technisch erforderliche Unterbau (Frostschutzschicht, ungebundene Tragschicht) nicht von uns als Auftragnehmer hergestellt werden, sondern vom Auftraggeber extern beauftragter Auftragnehmer, so nimmt der Auftragsgeber zur Kenntnis, dass wir als Auftragnehmer hierfür keine Haftung auf Frostsicherheit und Tragfähigkeit des Untergrundes übernehmen. Jedwede Folgeschäden daraus liegen in der Verantwortung des Auftraggebers bzw. seiner externen Auftragnehmer.

 

5.      Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt, Zahlungsverzug, Abrechnung

Für den erfolgreichen Vertragsabschluss ist sofern nicht anders schriftlich vereinbart, eine Anzahlung in Höhe von EUR 5.000,00, bis längstens 1 Woche vor Baubeginn fällig und termingetreu zu überweisen.

Eine ausbleibende Anzahlung verzögert den Baubeginn und erfolgen die Arbeiten erst, wenn die Anzahlung vollständig bei uns eingegangen ist.

Der Restbetrag, sofern keine zusätzlichen Zahlungsvereinbarungen schriftlich vereinbart wurden, ist nach Beendigung (Abnahmeprotokoll) der Baustelle, bzw. mit Erhalt der Rechnung fällig, zu überweisen.

Sollte der Auftraggeber bestelltes Material doch nicht benötigen, werden Anzahlung von uns einbehalten, bzw. eingefordert, um dadurch entstandene Kosten abzudecken.

Sämtliche Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum und sind wir im Falle, des auch nur teilweisen Zahlungsverzuges berechtigt, die Ware auch ohne Zustimmung des Käufers abzuholen, bzw. kostenpflichtig abholen zu lassen.

Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, allfällige Preiserhöhungen, zumindest im gleichen Ausmaß weiterzugeben, wie diese von seinen Lieferanten in Rechnung gestellt werden.

 

6.      Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.

Zuständig für jedwede aus Verträgen bzw. dem Auftrag resultierenden Streitigkeiten, ist das am Sitz des Auftragnehmers örtlich zuständige Gericht.

 

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) – Stand: 01.03.2024

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